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Erstklassige Fachberatung DIN EN Standard 15038 für Qualität im Übersetzungsdienst Als qualifizierter Übersetzungsdienstleistungsanbieter helfen wir Ihnen Übersetzer zu bestimmen, die sich auf Ihren Bedarf einstellen und alle Ihre Anforderungen erfüllen können. Wir liefern einen schnellen, zuverlässigen und stets pünktlichen Übersetzungsdienst in der Sprachkombination Englisch und Deutsch. Für eine beglaubigte Übersetzung oder für eine amtlich zugelassene Beglaubigung einer Übersetzung von Urkunden bzw. Zertifikaten bei einem Notariat stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Allgemeine Geschäftsbedingungen In diesem Dokument wird jede numerierte Klausel in Bezug mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen gesetzt. Die Überschriften der Absätze sind für die Annehmlichkeit des Lesers bestimmt. Definitionen 1. Die Übersetzerin soll die Vertragspartei bedeuten, die eine Übersetzung im Verlauf eines Geschäftstages zur Verfügung stellt. Die Übersetzerin ist normalerweise die Urheberin einer Übersetzung, es sei denn der Auftraggeber wurde deutlich darüber informiert, dass die Handlung der Übersetzung (das Übersetzungsprojekt) im Untervertrag weitergegeben wird, oder dass die Übersetzerin als Vermittlerin handeln wird. Ein Übersetzungsprojekt wird die Vorbereitung einer Übersetzung oder jede andere Form einer zugeordnete Übersetzungsarbeit bedeuten, zum Beispiel eine Überarbeitung (Revision), Bearbeitung, etc., welche sich auf die Fertigkeiten eines Übersetzers berufen, eine Umschreibung oder eine Adaption sind davon jedoch ausgeschlossen. Der Auftraggeber soll die Vertragspartei bedeuten, die eine Übersetzung im Verlauf eines Geschäftstages bevollmächtigt. Die Vertragsparteien können natürliche oder rechtmäßige Personen sein, zum Beispiel sind unter anderen private Parteien, Unternehmen, Verbände und Partnerschaften gemeint. Die Übersetzerin darf als Vermittlerin handeln. Eine Beziehung, die eine Vermittlerin mit einschließt, die im Verlauf eines Geschäftstages vermittelt soll zwei (oder mehrere) direkte und diskrete Übersetzerin-Auftraggeber Verträge umfassen. Quellenmaterial soll so verstanden werden, dass jeder Text oder jedes Medium, das eine Kommunikation und möglicherweise Text, Ton oder Bilder beinhaltet, übersetzt werden soll. Urheberrecht des Quellenmaterials und der Übersetzung 2. Die Übersetzerin nimmt einen Auftrag von ihrem Auftraggeber unter der Voraussetzung an, dass die Durchführung des Übersetzungsprojektes die Rechte dritter Personen nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Übersetzerin vor Schadensansprüche bezüglich des Urheberrechtes beziehungsweise bezüglich anderer geistiger Eigentumsrechte zu schützen. Der Auftraggeber verpflichtet sich gleichermaßen die Übersetzerin vor jeder gesetzlichen Handlung einschließlich Verleumdung (Diffamierung), welche möglicherweise aus dem Inhalt des originalen Quellenmaterials oder durch ihre Übersetzung entsteht zu schützen. Gebühren: Preise (verbindlich) - Kostenvoranschlag (unverbindlich) 3. In Abwesenheit eines speziellen Vertrags wird die Gebühr, die erhoben wird von der Übersetzerin, auf Grund des Quellendokumentes und der Absicht der Übersetzung und jeder Anweisung, die vom Auftraggeber gegeben wurde, festgelegt werden. Die Übersetzerin wird keine festen Preise festlegen bis sie alle Quellenmaterialien gesehen oder gehört hat und bis sie einen festen Auftrag von dem Auftraggeber erhalten hat. Alle verbindlichen und unverbindlichen Gebühren, die von der Übersetzerin auf Grundlage der Beschreibung des Übersetzungsprojektes bewertet oder festgelegt werden sind einer Änderung nach einer Vereinbarung zwischen den Parteien vorbehalten, sollten nach Meinung der Übersetzerin die Beschreibung grundlegend unzulänglich sein nachdem sie das Material gesehen oder gehört hat. Jede vereinbarte Gebühr für eine Übersetzung, die verborgene spezielle Schwierigkeiten hat, über die sich keine der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Angebotes und der Annahme bewusst sein konnten wird erneut verhandelt, dabei wird vorausgesetzt das die Bedingungen der anderen Partei dargelegt werden, sobald sie als durchführbar erscheinen. Ein Kostenvoranschlag wird unverbindlich, als eine Veranschlagung oder nur zur Information gegeben. 4. Ein verbindlicher Preisanschlag wird hinsichtlich des zweiten Absatzes der 3. Klausel siehe oben, nachdem die Übersetzerin das Quellenmaterial gehört oder gesehen hat vorausgesetzt und für einen Zeitspanne von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt des Preisanschlages und nach einer möglicherweise erforderlichen Überarbeitung gültig. 5. Die Kosten der Zustellung einer Übersetzung werden gewöhnlicherweise vom Auftraggeber getragen. Wenn die Zustellungskosten, die von dem Auftraggeber beantragt werden höher sind als die Zustellungskosten die bei einer gewöhnlichen Zustellung auftreten, werden die zusätzlichen Kosten an den Auftraggeber gestellt. Sollten die zusätzlichen Kosten, wegen einer Folge einer Handlung oder unterlassenen Handlung durch die Übersetzerin entstehen, werden diese nicht vom Auftraggeber getragen, es sei denn es wird anderseits vereinbart. 6. Andere zusätzliche Gebühren die zum Beispiel aus folgendem entstehen um die Frist des Auftraggeber oder andere Erfordernisse einzuhalten können auch berechnet werden: diskontinuierlicher Text, kompliziertes Layout oder andere Formate des Layouts oder eine Präsentation die zusätzlich Zeit oder Hilfsmittel (Ressourcen) erfordern, schlecht lesbare Kopien des Dokumentes, mangelhafte Qualität der Medien, Terminologie, Zertifikat, Prioritätsarbeit oder Arbeit außerhalb der täglichen Geschäftszeit Die Vereinbarung für den Grund dieser zusätzlichen Gebühren wird im Voraus vereinbart. 7. Sollten Veränderungen im Text durch Anforderung des Auftraggeber zu jeder Zeit während das Übersetzungsprojekt im Verlauf erfolgen, werden die Gebühren für die Übersetzerin und jede zusätzliche Gebühr für weitere Zustellbedingungen im Bezug auf die zusätzliche Arbeit angepaßt werden. Zustellungen - Zusendungen 8. Ein Zustellungstermin oder Termine, die zwischen der Übersetzerin und dem Auftraggeber vereinbart wurden sind nur dann verbindlich, nachdem die Übersetzerin das zu übersetzende Quellenmaterial gesehen bzw. gehört hat und wenn sie die vollständigen Anweisungen von ihrem Auftraggeber erhalten hat. Der Zustellungstermin wird nur dann entscheidend, wenn er deutlich in schriftlicher Form vereinbart wurde. Die Übersetzerin wird die Übersetzung ihrem Auftraggeber so zustellen, dass der Auftraggeber durchaus erwarten kann es in seinem Büro nicht später als zum gewöhnlichen Börsenschluß am Tag des Zustellungstermin zu erhalten, es sei denn, es wurde andererseits festgelegt. Zahlung 9. Der Ausgleich aller Forderungen für die Übersetzerin soll nicht später als 14 Tage nach der Ausstellung der Rechnung mit der vereinbarten Zahlungsmethode rechtsgültig werden. Für lange Aufträge, Bücher oder Texte kann die Übersetzerin eine Anfangszahlung und Teilzahlungen beantragen, die auf Grund von Auflagen und Bedingungen vereinbart werden. 10. Die Begleichung einer Rechnung, Teil einer Rechnung oder andere Bezahlungen werden zu dem Termin festgelegt, der zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, oder in Abwesenheit dieses Abkommens innerhalb der Zeitspanne, die in Klausel 9 festgesetzt wurde. Die Übersetzerin hat das Recht die Arbeit des Übersetzungsprojekts zu unterbrechen bis das offenstehende Honorar bezahlt wurde oder bis andere Auflagen vereinbart wurden, wenn die Zustellung in zeitlichen Abständen stattfindet und wenn eine Mitteilung gemacht wurde, das eine Übergangsgebühr überfällig ist. Urheberrecht für die Übersetzung 11. In Abwesenheit eines im Gegensatz stehenden und speziell geschriebenen Vertrages bleibt das Urheberrecht der Übersetzung das Eigentum der Übersetzerin. Wenn das Urheberrecht beurkundet wird tritt dies nur bei Ausgleich mit einer vereinbarten Gebühr in Kraft. 12. Das Urheberrecht einer vollständigen Übersetzung oder von Teilen einer Übersetzung wird das Eigentum der Übersetzerin bleiben. Die Bedingungen die für eine Lizensierung einer Veröffentlichung (gemäß § 90 des ‘Copyright, Design and Patents Act 1988’) angewendet werden wird für eine vollständige Übersetzung spezifiziert: Sollte es dazu führen, dass die Übersetzerin das Urheberrecht behält, es sei denn, dass es schriftlich und vertraglich anders vereinbart wurde, wird ein veröffentlichter Text von einer Übersetzung wie im entsprechenden besonderen Falle wie folgt dargelegt: ” (Englischer oder deutscher Text , Name der Übersetzerin, Jahresdatum.” 13. Sollte die Übersetzerin das Urheberrecht übertragen und die Übersetzung wird nachträglich von einem Verlagshaus veröffentlicht wird der Auftraggeber die Arbeit der Übersetzerin im gleichen Maße und im gleichen Stil anerkennen, wie er die Arbeit des Grafikers bzw. andere die bei der Ausgabe des vollständigen Dokumentes mitgewirkt haben anerkennen wird. Für den besonderen Fall gilt folgende Erklärung: (Englische oder deutsche Übersetzung von Name der Übersetzerin). 14. Sollte es dazu führen, dass die Übersetzung in ein Übersetzungsspeichersystem oder in einen anderen Korpus integriert wird, wird die Übersetzerin für den Gebrauch der Übersetzung eine zu vereinbarende Gebühr für diesen Zweck erheben. Diese Integration und Gebrauch findet nur statt, nachdem die Konzession von der Übersetzerin schriftlich gewährleistet wurde und wenn die Gebühr bezahlt wurde. Es ist die Pflicht des Auftraggebers die Übersetzerin über diesen Gebrauch zu informieren. 15. Die Übersetzerin behält sich alle Integritätsrechte für ihre Übersetzungen vor. Sollte eine Übersetzung ohne schriftliche Genehmigung der Übersetzerin in irgendeine Weise verändert oder geändert werden, wird sie in keinerweise für die Veränderungen oder Folgen der Änderungen haftbar sein. Sollte die Übersetzerin das Urheberrecht ihrer Übersetzungen behalten, oder sollte die Übersetzung für gesetzliche Zwecke verwendet werden, sollten keine Veränderungen oder Änderungen ohne die schriftliche Genehmigung der Übersetzerin vorgenommen werden. Das Integritätsrecht kann im Voraus mit einem Schreiben von der Übersetzerin außer Acht gelassen werden. Vertraulichkeit und Aufbewahrung aller Dokumente des Auftraggebers. 16. Kein Dokument soll als streng vertraulich erachtet werden, es sei denn es wird ausdrücklich vom Auftraggeber bestimmt. Die Übersetzerin wird jedoch zu jeder Zeit in ihrem reiflichen Ermessen die Enthüllung an eine dritte Partei aller relevanten Informationen, die in den Dokumenten und Quellenmaterialien des Auftraggeber oder der Übersetzerin enthalten sind, ohne die ausgesprochenen Bevollmächtigung des Auftraggeber beachten. Eine dritte Partei kann jedoch zu Rate gezogen werden, wenn es sich um Fragen zur Terminologie oder um Fachausdrücke handelt, es wird vorausgesetzt das vertrauliches Informationsmaterial nicht preisgegeben wird. 17. Die Übersetzerin ist für die sichere Aufbewahrung der Dokumente des Auftraggebers und für die Kopien Ihrer Übersetzung verantwortlich und sie wird die sichere Erledigung dieser Dokumentationen sichern. 18. Sollte die Übersetzerin vom Auftraggeber aufgefordert werden die Dokumente für den Weitertransport zu versichern wird sie das auf Kosten des Auftraggeber organisieren. Stornierung 19. Sollte ein Übersetzungsprojekt in Auftrag gegeben werden und nachträglich storniert, im Umfang vermindert werden oder durch eine Handlung von Auslassungen von seiten des Auftraggeber oder einer dritten Partei zerschlagen werden wird der Auftraggeber, außer den in Klausel 21 beschriebenem Falle, der Übersetzerin die gesamte Vertragssumme bezahlen, es sei denn es wurde im Voraus andernfalls vereinbart. Die fertiggestellte Arbeit des Übersetzungsprojektes wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 20. Sollte der Auftraggeber in Liquidation zeichnen oder zahlungsunfähig sein, hat die Übersetzerin das Recht den Vertrag zum Abschluß zu bringen. 21. Die Übersetzerin und der Auftraggeber werden für die Folgen, die das Ergebnis von Umständen sind, die völlig außer der Kontrolle von einer der Parteien steht, und die durch den anderen oder einer dritten Partei entstehen nicht haftbar gemacht. Beschwerden und Streitfragen 22. Sollte die Übersetzerin die vereinbarten Anforderungen nicht einhalten oder eine Übersetzung zusenden, die nicht den genannten Zweck erfüllt wird der Auftraggeber berechtigt sein mit Übereinstimmung der Übersetzerin die zu bezahlende Gebühr für eine fertiggestellte Arbeit, mittels einer Summe zu reduzieren, die den angemessenen Kosten entsprechen, um den Fehlbetrag wieder gutzumachen. Diese Berechtigung wird nur dann in Kraft treten nachdem der Übersetzerin die Möglichkeit gegeben wurde die Arbeit auf den erforderlichen Standard anzuheben. Diese Berechtigung tritt nicht in Kraft, es sei denn wenn die Übersetzerin von allen angeblichen Fehlern schriftlich benachrichtigt wurde. 23. Eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Übersetzungsprojekt wird vom Auftraggeber, innerhalb eines Monates innerhalb des Zusendungsdatums einer Übersetzung mitgeteilt (oder umgekehrt). Sollten die Vertragsparteien nicht in der Lage sein ein Abkommen zu treffen, kann die Drucksache an die Partei der Schlichtungskommission der Chartered Institute of Linguists weitergeleitet werden. Diese Entscheidung wird nicht später als zwei Monate ab dem Zeitpunkt gefällt, als die ursprüngliche Beschwerde gemacht wurde. 24. Sollte eine Streitfrage nicht im beiderseitigen Verständnis gelöst werden, oder sollte einer der Parteien das Schlichtungsverfahren ablehnen, werden die Parteien unter der Gerichtsbarkeit von den Gerichten von England und Wales stehen. Verantwortung und Haftung 25. Das Übersetzungsprojekt der Übersetzerin wird mit der angemessenen Fertigkeit und Sorgfalt ausgeübt, die sich auf die professionellen Verfahrenskodex der Chartered Institute of Linguists stützen. Die Übersetzerin wird sich bemühen die Arbeit nach besten Kräften, Kenntnissen, Fertigkeiten und Glauben, entsprechend der Zeit und den Kosten auszuführen. Eine Übersetzung wird für den genannten Zweck für die Lesergruppe und für die bestimmten Qualitätsansprüche angemessen sein. Es sei denn es wird andernfalls und ausdrücklich als eine “zur Information” Qualität gekennzeichnet. Die Haftbarkeit der Übersetzerin wird nur für den Grund und was immer auch der Grund seien könnte auf den Wert des Rechnungsbetrages ihrer Übersetzung beschränkt. Anwendbarkeit und Integrität 26. Die Auflagen und Bedingungen in diesem Vertrag sind für ihre Gültigkeit zusammen mit dem professionellen Verfahrenskodex der Chartered Institute of Linguists ausgelegt worden. Sie sind auch gültig für einzelne Anforderungen oder Varianten, die im Auftrag vorbehaltlich für das relevante Übersetzungsprojekt deutlich gekennzeichnet werden. In diesem Dokument wird keine Verzichtserklärung für Verletzung einer Vertragsbedingung als eine Verzichtserklärung für eine nachfolgende Verletzung derselben oder einer anderen Auflage oder Bedingung in Betracht gezogen. |
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