Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

In dieser AGB kann jede nummerierte Klausel mit jeder beliebigen anderen kombiniert und in Kontext gesetzt werden. Die Zwischenüberschriften dienen lediglich einer leserfreundlichen Darstellung.

1. Begriffsbestimmungen
1.1 Unter der Bezeichnung „Übersetzerin” ist die Partei zu verstehen, welche im ordnungsgemäßen Geschäftsgang die Übersetzungsdienstleistungen anbietet. Die Übersetzerin ist normalerweise als Urheberin der Übersetzung zu betrachten, es sei denn der Kunde wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass die Übersetzungstätigkeit (der Übersetzungsauftrag) als Unterauftrag weitervergeben wird oder die Übersetzerin normalerweise als Vermittlerin handelt. Als Übersetzungsauftrag ist die Anfertigung einer Übersetzung oder eine damit verbundene Dienstleistung zu verstehen, die bestimmte Übersetzungsfähigkeiten erfordert, wie zum Beispiel das Editieren, Bearbeiten und das Korrekturlesen.

1.2. Unter der Bezeichnung „Kunde” ist die Partei zu verstehen, die im ordnungsgemäßen Geschäftsgang eine Übersetzungsleistung in Auftrag gibt. Hierbei kann es sich um eine natürliche Person, wie zum Beispiel private Personen, aber auch um juristische Personen, wie beispielsweise Berufsverbände, Partnerschaften, wirtschaftliche Interessensgemeinschaften, Firmen und Unternehmen handeln. Die Übersetzerin kann unter Umständen als Vermittlerin handeln. Eine Geschäftsbeziehung, die eine vermittelnde Tätigkeit der Übersetzerin vorsieht, sollte im Normalfall zwei (oder mehrere) direkt und diskret ausgefertigte Verträge zwischen Übersetzerin und Kunde beinhalten. Als Original ist jede Form von Text oder anderer Medien zu verstehen, welche die zu übersetzenden Inhalte bedeuten. Hierbei kann es sich um einen Text, Tonträger wie z.B. mp3-Dateien oder um Bilder handeln.

2. Urheberrecht des Originals mit Rechte an der Übersetzung
2.1. Die Übersetzerin nimmt den Auftrag des Kunden unter der Annahme an, dass die Erbringung der Übersetzung gegen keine Rechte von einer dritten Partei verstößt.

Der Kunde versichert hierin, die Übersetzerin zu keinem Zeitpunkt wegen eventueller Forderungen durch Verletzung des Urheberrechts bzw. eines anderen Gesetzes zum geistigen Eigentum zu belangen. Ebenso versichert der Kunde, die Übersetzerin vor jedem gerichtlichen Vorgehen (auch Verleumdung) zu schützen, das aus dem Inhalt des zu übersetzenden Originals oder der Übersetzung selbst hervorgeht. 

3. Honorar: Rechtsverbindliche Kostenvoranschläge und unverbindliche Angaben 
3.1. Sollte es keine anderslautende Vereinbarung geben, ist es das Recht der Übersetzerin, das Honorar entsprechend den vom Kunden angeführten Beschreibungen des Originals mit Verwendungszweck der Übersetzung und jeder sonstigen vom Kunden mitgeteilten Vorgaben festzulegen. Ein verbindlicher Kostenvoranschlag wird dem Kunden erst dann vorgelegt, nachdem das vollständige Original von der Übersetzerin begutachtet wurde und die gültigen Anweisungen des Kunden erhalten hat. Alle Angaben, Kostenvoranschläge oder Übereinkünfte über das Honorar entsprechend den Beschreibungen des Kunden, kann im gegenseitigen Einverständnis geändert werden, falls die Übersetzerin nach Begutachtung des gesamten Originals die erste Beschreibung des Kunden für ungenau bzw. nicht angemessen erachtet. Das für eine Übersetzungsleistung vereinbarte Honorar ist neu zu verhandeln, sollten Mängel aufgewiesen werden, von welchen keine der beiden Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Vereinbarung gewusst haben konnte, stets unter der Voraussetzung, dass diese veränderten Umstände, der jeweils anderen Partei, so schnell wie möglich mitzuteilen sind. Eine Schätzung ist keineswegs vertraglich bindend und vielmehr als Information in Kenntnis zu nehmen.

3.2. Vorbehaltlich des zweiten Absatzes der Klausel 3.1 ist eine verbindliche Preisangabe nach Begutachtung des gesamten englischen oder deutschen Originals von der Übersetzerin für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Preisangabe gültig. Nach Verstreichen dieses Zeitraums kann die Höhe des Honorars zum Gegenstand einer neuen Vereinbarung werden.

3.3. Etwaige Kosten für eine Übermittlung der Übersetzung trägt normalerweise der Kunde. Sollten die Kosten für eine vom Kunden gewünschte bestimmte Zustellung die Höhe der Kosten einer normalen Zustellung übersteigen, sind die Mehrkosten vom Kunden zu tragen. Entstehen zusätzliche Zustellungskosten durch ein Verschulden der Übersetzerin, so sind diese Kosten nicht von dem Kunden zu zahlen, sofern es nicht anders vereinbart wurde.

3.4. Weitere zusätzliche Gebühren können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Diese können beispielsweise für ein nicht vollständiges englisches oder deutsches Original, für ein kompliziertes Design der Textstellen, besondere Präsentationsanforderungen, für einen zeitlichen oder materiellen Mehraufwand und einer Priorisierung bei der Übersetzung oder den Übersetzungsarbeiten, die außerhalb der üblichen Arbeitszeiten entstehen und zutreffend sind berechnet werden, um den vom Kunden vorgegebenen Abgabetermin einhalten zu können. Die Höhe dieser zusätzlichen Gebühren ist im Voraus zu vereinbaren.

3.5. Sollten während der Übersetzung irgendwelche Änderungen am englischen oder deutschen Original oder hinsichtlich den Anforderungen des Kunden vorgenommen werden, ist das Übersetzungshonorar und mögliche zusätzliche Gebühren sowie der Abgabetermin für die Zustellung der vollständigen Übersetzung dem Mehraufwand entsprechend anzupassen.

4. Abgabetermin
4.1. Jeder vereinbarte Abgabetermin ist erst dann als verbindlich anzusehen, sobald die Übersetzerin das gesamte Quellenmaterial des Originals begutachtet hat und die gesamten allumfassenden Anweisungen des Kunden erhalten hat. Der Abgabetermin einer Übersetzung soll kein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung sein, es sei denn es wurde schriftlich festgelegt. Sofern es nicht anderweitig festgelegt wurde, muss die Übersetzerin die Übersetzung so zustellen, dass der Kunde davon ausgehen kann, diese vor Geschäftsschluss am vereinbarten Tag der Zustellung zu erhalten. Soweit nicht anders festgelegt, sendet die Übersetzerin die vollständige Übersetzung per E-Mail an den Kunden.

5. Vorkasse
5.1. Die Preisliste der Übersetzerin beinhaltet das Übersetzungshonorar, das für jeden Übersetzungsauftrag angemessen ist. Die Übersetzungsdienstleistungen werden betreffend der Wortzahl in dem Original berechnet, das der Kunde für die Übersetzungsarbeit zur Verfügung bereitstellt.

5.2. Für Schnellaufträge oder Aufträge über das Wochenende können angemessene Aufpreise erhoben werden.

5.3. Die Zahlung des Honorars insgesamt oder in Form von Teilzahlungen ist im Voraus an die Übersetzerin zu leisten, bevor die eigentliche Übersetzungsarbeit beginnt. Für besonders lange Schriftstücke und Texte, die mehr als 15.000 Wörtern überschreiten, kann die Übersetzerin eine Anzahlung verlangen, gefolgt von gegenseitig vereinbarten und in bestimmten Zeitabständen, zu zahlenden Teilbeträgen.

5.4. Die Begleichung von Rechnungen, Teilrechnungen oder sonstigen offenstehenden Zahlungsverpflichtungen ist zu einem vereinbarten Termin zu leisten. Für den Fall, dass eine solche Vereinbarung nicht vorliegt, ist die Zahlung innerhalb der in der vorangegangen Klausel genannte Zeit zu leisten.

5.5. Sollte eine Teilbetrag vereinbart worden sein und eine der Zwischenzahlungen ist überfällig, ist die Übersetzerin berechtigt, die Arbeit an der Übersetzung zu unterbrechen bis die ausstehende/-n Zahlung/-en geleistet oder anderslautende Bedingungen vereinbart wurde/-n. Diese Maßnahme erfolgt ohne zusätzliche Belastung der offenstehenden Zahlungen, für die daraus entstandenen Schäden übernimmt die Übersetzerin gegenüber dem Kunden oder jeder dritten Partei keine Haftung.

6. Urheberrecht an den Dokumenten des Kunden/strong>
6.1.  Die Übersetzerin ist keinesfalls für die Überprüfung verpflichtet, ob ein Kunde berechtigt ist eigens eine Übersetzung zu leisten, in Auftrag geben zu dürfen bzw. das begutachtete Original als Übersetzung zu erhalten. Die Auftragsvergabe für die Übersetzung gilt als Bestätigung des Kunden, dass er/sie alle notwendigen Rechte innehat, die Vergabe des Übersetzungsauftrags an die Übersetzerin, mit allen ihren Übersetzungsfertigkeiten, erteilen zu können.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Verwendungszweck einer Übersetzung auf Anfrage mitzuteilen, sollte die Übersetzung durch Urheberrechte geschützt sein. Der Kunde ist dazu verpflichtet, sich nur diejenigen Rechte zu erwerben bzw. zu sichern, die mit dem genannten Verwendungszweck der Übersetzung in Übereinstimmung stehen.

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Übersetzerin von allen Forderungen einer dritten Partei schadlos zu halten, die möglicherweise aus einer Verletzung des Urheberrechts oder den damit verbundenen Rechten des geistigen Eigentums und anderen Gesetzesvorschriften zum gewerblichen Besitz oder persönlicher Rechte entstehen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde die Übersetzerin nicht eigenständig über die angestrebte Verwendung der endgültigen Übersetzung in Kenntnis setzt oder die Übersetzung für andere Zwecke verwendet.

Die Übersetzerin wird den Kunden umgehend über das Auftreten solcher Ansprüche informieren und ihn/sie im Fall eines Gerichtsverfahrens zum Einschreiten auffordern. Sollte der Kunde einer solchen Aufforderung nach Teilnahme an einem solchen Rechtsverfahren als prozessführende Partei nicht nachkommen, ist die Übersetzerin dazu berechtigt, der Forderung des Klägers nachzukommen und den finanziellen Verlust vom Kunden zurückzuverlangen, unabhängig davon, ob die Forderungen des Klägers rechtmäßig waren oder nicht.

7. Urheberrecht an dem übersetzten Dokument
7.1. Soweit schriftlich nicht anders festgelegt, ist das Urheberrecht für die Übersetzung Eigentum der Übersetzerin. Das Urheberrecht für jegliche vollständige oder teilweise angefertigte Übersetzung bleibt zunächst im Besitz der Übersetzerin, die Bedingungen für eine Abtretung dieser Rechte an den Kunden und die Höhe der Lizenzgebühren für die Veröffentlichung sind mit der gesamt vollständigen Übersetzungsleistung in Verhältnis zu setzen. Der Name der Übersetzerin ist einer veröffentlichten Übersetzung hinzuzufügen, sofern der gesamte Text von der Übersetzerin übersetzt wurde und keine nachträgliche Änderung am Text vorgenommen wurde. Für den Fall, dass die Übersetzerin weiterhin das Urheberrecht an der Übersetzung behält, hat die Kennzeichnung in folgendem Format am Ende des Dokuments zu erfolgen, soweit schriftlich nicht anders festgelegt: © (Englisch oder Deutsch) Text (Name der Übersetzerin) (Jahreszahl), entsprechend und in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Einzelfall.

7.2.  Tritt die Übersetzerin das Urheberrecht an einer Übersetzung ab, die daraufhin veröffentlicht und vervielfältigt wird, hat der Kunde die Arbeit der Übersetzerin im selben Umfang wie die Arbeit eines Editors, Druckers oder einer anderweitig in die Produktion des vollendeten Dokuments beteiligten Person in folgendem Format kenntlich zu machen:

(Englisch oder Deutsch) übersetzt von (Name der Übersetzerin), entsprechend und in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Einzelfall. Sofern nicht anderweitig festgelegt, sind die Bestimmungen des Qualitätssiegels DIN EN Standard 15038 in Bezug auf die vertragsrechtlichen Ansprüche gültig.

7.3.  Sollte eine Übersetzung in einen Übersetzungsspeicher oder ein vergleichbares Übersetzungssystem eingespeichert werden, muss die Übersetzerin eine solche Verwendung der Übersetzung mit den dafür üblichen Gebühren lizensieren.

Eine solche Einbindung und Benutzung ist erst möglich, nachdem die Übersetzerin die Lizenz für diese Verwendung der Übersetzung in schriftlicher Form abgegeben hat und die vereinbarte Gebühr in vollständiger Höhe entrichtet wurde. Es ist die Verpflichtung des Kunden, die Übersetzerin über eine solche Benutzung ihrer Übersetzung in Kenntnis zu setzen.

7.4.  Alle Übersetzungen erfolgen vorbehaltlich dem Recht der Übersetzerin auf absoluter Integrität. Sollte eine Übersetzung ohne die schriftliche Erlaubnis der Übersetzerin in irgendeiner Weise geändert oder ergänzt werden, so ist die Übersetzerin in keiner Hinsicht für diese zusätzlichen Einträge bzw. Ergänzungen oder den daraus entstehenden Folgen haftbar zu machen. Behält die Übersetzerin das Urheberrecht an einer Übersetzung oder sollte eine Übersetzung für juristische Zwecke verwendet werden, dürfen an der Übersetzung, ohne die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Übersetzerin, keine Ergänzungen oder Veränderungen vorgenommen werden.

Das Recht auf Integrität der Übersetzung kann in bestimmten Fällen, schriftlich im Voraus, von der Übersetzerin abgetreten werden.

8. Vertraulichkeit und Geheimhaltung der vom Kunden übermittelten Dokumente 
8.1. Sobald es explizit vom Kunden angefordert wird, sind die Dokumente für die Übersetzung als streng vertraulich zu erachten. Die Übersetzerin wird alle und jede Übersetzungen in jedem Fall mit entsprechender Diskretion und Geheimhaltung behandeln auch betreffend einer Auskunft über den Inhalt der Dokumente oder die Übersetzung derselben gegenüber einer dritten Partei, insbesondere dann wenn explizit keine ausdrückliche Zustimmung von dem Kunden vorliegt. Dennoch kann eine dritte Partei für bestimmte Übersetzungsfragen hinzugezogen werden, sofern dies keine Auskunft über den Inhalt der Originaldokumente darstellt.

8.2.  Die Übersetzerin ist für die sichere Verwahrung der Dokumente des Kunden mit den dazugehörigen Kopien der Übersetzung für einen gegenseitig vereinbarten Zeitraum verantwortlich.

8.3.  Die Übersetzerin kann auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zusätzlich eine sichere Übersendung der Dateien veranlassen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind von dem Kunden zu tragen. 

9. Stornierung und Kürzung
9.1. Falls eine Übersetzung in Auftrag gegeben und daraufhin storniert wird bzw. in ihrem Umfang verkleinert bzw. durch Tätigkeiten oder Auslassungen durch den Kunden oder durch eine dritte Partei verkürzt wird, hat der Kunde der Übersetzerin die vertraglich zugesicherte Summe in vollem Umfang zu zahlen, sofern es schriftlich und im Vorhinein nicht anderweitig festgelegt wurde. Davon unberührt bleiben die in der Klausel 10.2. beschriebenen Umstände. Es werden dem Kunden die Übersetzungsarbeiten bereitgestellt, die schon durchgeführt wurden.

9.2.  Sollte der Kunde eine bereits bestätigte Bestellung stornieren, sind folgende Stornierungskosten zu erheben:

21 Tage vor dem Abgabetermin gebührenfrei
weniger als 21 Tage vor dem Abgabetermin 25%
weniger als 14 Tage vor dem Abgabetermin 50%
weniger als 7 Tage vor dem Abgabetermin 75%
weniger als 3 Tage vor dem Abgabetermin 100%

Die Prozentangaben gelten für den endgültig festgelegten Preis, der in dem gebührenfreien Kostenvoranschlag für den Klienten festgelegt wurde.

9.3.  Sollte ein Kunde sein Geschäft aufgeben oder eine Insolvenz erklären, hat die Übersetzerin das Recht, den Vertrag zu beenden.

9.4.  Weder der Kunde noch die Übersetzerin sind für Folgen gegenüber der jeweils anderen Partei oder einer dritten Partei haftbar zu machen, die durch das Eintreten einer Bedingung höherer Gewalt eintritt, auf die keine der beiden Parteien Einfluss hat.

10. Beschwerden und Unstimmigkeiten
10.1. Versäumnisse der Übersetzerin, die vereinbarten Anforderungen zu erfüllen oder eine Übersetzung abzuliefern, die dem angegebenen Zweck der Übersetzung nicht angemessen ist, berechtigt den Kunden in Absprache mit der Übersetzerin das Honorar zu dem Betrag zu kürzen, die den erforderlichen Korrekturen entspricht. Das Recht der Honorarkürzung tritt erst in Kraft, nachdem die Übersetzerin eine Möglichkeit bekommen hat, die Übersetzung in Übereinstimmung mit den entsprechenden Normrichtlinien anzupassen. Weiterhin ist das Recht der Honorarkürzung keineswegs anwendbar, falls die Übersetzerin nicht in schriftlicher Form über einen Verstoß in einer Übersetzung in Kenntnis gesetzt wurde.

10.2. Jegliche Beschwerde in Bezug auf eine Übersetzungsarbeit ist an die Übersetzerin von dem Kunden (oder umgekehrt) binnen eines Zeitraums von einem Monat nach Abgabe der Übersetzung vorzulegen. Sollten beide Vertragsparteien zu keiner Einigung kommen, kann der Fall von der anspruchsvollen Partei an den Schlichtungsausschuss des Chartered Institute of Linguists übermittelt werden. Solch eine Übermittlung sollte jedoch nicht später als zwei Monate nach der ursprünglichen Beschwerde geschehen.

10.3. Falls die Parteien außergerichtlich zu keiner Lösung einer Auseinandersetzung finden oder eine der beiden Parteien den rechtmäßigen Beschluss nicht annehmen kann, so wird dieser Rechtsstreit vorbehaltlich der Rechtsprechung der Gerichte Englands und Wales für die Parteien geregelt.

11. Zuständigkeit und Haftung
11.1.  Die Übersetzungsarbeit ist von der Übersetzerin mit äußerster Sorgfalt unter Anwendung all ihrer Fähigkeiten und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Verhaltenskodexes des Chartered Institute of Linguists durchzuführen.

Angesichts vereinbarten zeitlichen und finanziellen Vorgaben, ist die Übersetzerin stets bemüht, die in Auftrag gegebene Arbeit nach bestem Wissen, Gewissen und Sorgfalt durchzuführen. Eine Übersetzung gemäß dem oben genannten Qualitätssiegel wird stets für ihren Verwendungszweck und für ihre Leserschaft anwendbar sein. Soweit es nicht anders festgelegt wurde, ist davon auszugehen, dass eine Übersetzung für den Zweck einer Information anwendbar ist. Eine Haftung der Übersetzerin aus welchen Gründen auch immer, ist auf den in Rechnung gestellten Wert des Inhalts der Arbeit beschränkt. 

12. Anwendbarkeit und Integrität

12.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex des Chartered Institute of Linguists erstellt und sie sind rechtsgültig.

Auch unterliegen diese jeden bestimmten, einzeln detaillierten Anforderungen bzw. den jeweils im Auftrag beinhalteten Variationen. Ein Erlass einer Nichteinhaltung einer Bedingung ist nicht als kontinuierlicher Erlass der Nichteinhaltung derselben oder einer anderen Bedingung zu sehen.