Qualitätszusicherung

Qualitätszusicherung

Beatrix Mett FCIL CL erhielt folgende Auszeichnungen:

DIN EN Standard 15038:2009 für Qualität im Übersetzungsdienst aus der englischen in die deutsche Sprache.

DIN EN Standard 15038:2012 für Qualität im Übersetzungsdienst aus der deutschen in die englische Sprache.

Seit dem Jahr 2006 können Klienten und Geschäftsleute die einzelnen Fachkompetenzen, sowie die Übersetzungen von einzelnen Übersetzungsbüros und Agenturen in der Industrie für Sprachen und Übersetzungsdienstleistungen nachforschen.

Entsprechende Normrichtlinien für die Qualitätssicherheit können für die Übersetzung und den dazu gehörigen Geschäftstätigkeiten angewendet werden. In der Übersetzung existiert der internationale Standard DIN EN 15038 in Europa.

Die Qualitätssicherung ist seit 1984 im Bereich der Herstellung von Produkten eine Voraussetzung. Im Fachbereich der Herstellung sind diese Vorgehensweisen mit dem Modell der Qualitätszusicherung gemäß den Dienstleistungsausführungen vergleichbar, die in den bekannten Normrichtlinien des internationalen Standards ISO 9000 für Qualitätssysteme enthalten sind.

Notariell beglaubigte Übersetzungen in England

Es existieren zwei Möglichkeiten für die Beglaubigung Ihrer Unterlagen und Übersetzungen, die geschäftliche und notarielle Beglaubigung. Ich habe die Vollmacht eine berufsbezogene geschäftliche Beglaubigung zu erstellen, die meine Übersetzungen beurkunden. Eine Beglaubigung ist oft für eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, für Hochschulabschlüsse und für die Bewerbung erforderlich. Der Sinn einer geschäftlichen Beglaubigung ist eine Erklärung, dass ich als beeidigte Übersetzerin und Mitglied des internationalen Berufsverbandes CIOL jede berufliche Voraussetzung und Qualifikation in den Sprachkombinationen Deutsch <> Englisch erfüllt habe.

In den meisten Fällen sind notariell beglaubigte Übersetzungen sehr wichtig. Insbesondere, wenn eine eidesstaatliche Erklärung, z.B. ein Affidavit erforderlich ist. Das kann der Fall sein, wenn ein Dokument vor Gericht vorgelegt werden muss. Falls das Dokument dem Gericht oder einer anderen Autorität in einem anderen Land vorzulegen ist, muss es notariell von einem Notar beglaubigt werden. In der Regel müssen die Unterlagen für eine Hochzeit von einem Notar beglaubigt werden. 

Wir empfehlen, die direkte Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber oder dem Beamten zu erbeten, der die geschäftliche oder eine notarielle Beglaubigung hinsichtlich Ihrer Originaltexte mit beiliegender Übersetzung verlangt. Für weitere Informationen, stehen wir für Sie gerne zur Verfügung.